Erklärung zur Barrierefreiheit

Der Inforaum Hagen hat den Anspruch, seine Website entsprechend der EU-Richtlinie 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen. Die folgende Erklärung zur Barrierefreiheit dokumentiert den Umsetzungsstand für den Webauftritt www.inforaum-hagen.de gemäß der Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik nach dem Behindertengleichstellungsgesetz Nordrhein-Westfalen.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website ist mit der EU-Richtlinie 2016/2102 teilweise konform.

  • Methodik der Prüfung: Selbstbewertung
  • Erstellt am: 01.03.2026
  • Zuletzt geprüft am: 02.04.2026
Nicht barrierefreie Inhalte

Gründe: Die Bereitstellung aller Videos mit Gebärdensprache und Untertiteln konnte aufgrund von Kapazitätsengpässen bislang noch nicht realisiert werden.

Bei in den Webauftritt eingebundenen Videos wurden diesen i.d.R. redaktionell erstellte Untertitel hinzugefügt, wo dies noch nicht geschehen ist, wird das baldmöglichst nachgeholt. Die Bereitstellung aller Videos mit Gebärdensprache konnte aufgrund von Kapazitätsengpässen bislang noch nicht realisiert werden.

Feedback und Kontaktangaben

Sie können uns Mängel bei der Einhaltung der Anforderungen an die Barrierefreiheit mitteilen und Informationen zu Inhalten anfordern, die von der Richtlinie ausgenommen sind.

Kontaktperson
Christian Dabrowski
dabrowski.christian@fh-swf.de

Wenn Sie Kontakt zum Inforaum Hagen aufnehmen möchten, nutzen Sie unser Kontaktformular. Bitte geben Sie bei der Nachricht das Stichwort Barrierefreiheit an und teilen uns unter Nennung der URL mit, auf welchen Inhalt Sie sich beziehen.

Durchsetzungsverfahren

Sollten Sie auf Mitteilungen oder Anfragen zur Barrierefreiheit innerhalb von sechs Wochen keine zufriedenstellende Antwort erhalten haben, können Sie die Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik einschalten.

Sie ist der oder dem Beauftragten für die Belange der Menschen mit Behinderung nach § 11 des Behindertengleichstellungsgesetzes Nordrhein-Westfalen zugeordnet. Wenn Sie ein Ombudsverfahren wünschen, füllen Sie bitte den entsprechenden Antrag aus und senden ihn per E-Mail an die Ombudsstelle.

Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen
Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderungen
Fürstenwall 24
40218 Düsseldorf
Ombudsstelle-barrierefreie-IT@mags.nrw.de